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Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7104
LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,7104)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.04.2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,7104)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. April 2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,7104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch; Unternehmerentscheidung; Willkürverbot; arbeitsplatzbezogene Sachgründe; Organisationskonzept

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 8, 9 TzBfG; § 242 BGB; §§ 6 MTV Systemgastronomie 2000, 5 MTV Systemgastronomie 2007
    Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch; Unternehmerentscheidung; Willkürverbot; arbeitsplatzbezogene Sachgründe; Organisationskonzept

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Teilzeitkraft in der Systemgastronomie auf eine Vollzeitstelle; Anspruch auf Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in eine Vollzeitstelle; Grundsätzliche Beschäftigung von nur Teilzeitkräften nach dem unternehmerischen Organisationskonzept; Folgen ...

  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; TzBfG § 9; ; BGB § 242; ; MTV Systemgastronomie 2000 § 6; ; MTV Systemgastronomie 2007 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch; Unternehmerentscheidung; Willkürverbot; arbeitsplatzbezogene Sachgründe; Organisationskonzept

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    184 Stunden monatlich für Teilzeitkraft - Aufstockungsverlangen zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Vollzeitstelle bei jahrelang geleisteten Überstunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Der Arbeitgeber kann einem Verlängerungswunsch nach § 9 TzBfG nur entgegenhalten, dass er nach seinem unternehmerischen Organisationskonzept nur Teilzeitkräfte beschäftigen wolle, wenn es hierfür arbeitsplatzbezogene Erfordernisse gibt (Anschluss an BAG vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06; BAG vom 13.02.2007, 9 AZR 575/05).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06 und vom 13.02.2007, 9 AZR 575/05) findet die arbeitgeberseitige Organisationshoheit im Anwendungsbereich des § 9 TzBfG ferner dort ihre Grenze, wo ihre konkrete Art der Ausübung dazu führt, den in § 9 TzBfG vorgesehenen Rechtsanspruch des Teilzeitarbeitnehmers zu unterlaufen.

    Der gesetzlich eingeräumte Anspruch auf Berücksichtigung von Verlängerungswünschen kann aber - insoweit greift auch die Richtlinie 77/81 EG des Rates vom 15.12.1997 - nicht dadurch unterlaufen werden, dass ohne Rücksicht auf arbeitsplatzbezogene Erfordernisse ausschließlich Teilzeitstellen mit einem ganz bestimmten Stundenmaß eingerichtet werden." (BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - I 5 b).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Der Arbeitgeber kann einem Verlängerungswunsch nach § 9 TzBfG nur entgegenhalten, dass er nach seinem unternehmerischen Organisationskonzept nur Teilzeitkräfte beschäftigen wolle, wenn es hierfür arbeitsplatzbezogene Erfordernisse gibt (Anschluss an BAG vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06; BAG vom 13.02.2007, 9 AZR 575/05).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 15.08.2006, 9 AZR 8/06 und vom 13.02.2007, 9 AZR 575/05) findet die arbeitgeberseitige Organisationshoheit im Anwendungsbereich des § 9 TzBfG ferner dort ihre Grenze, wo ihre konkrete Art der Ausübung dazu führt, den in § 9 TzBfG vorgesehenen Rechtsanspruch des Teilzeitarbeitnehmers zu unterlaufen.

  • ArbG Aachen, 18.04.2007 - 9 Ca 5051/06

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.04.2007 in Sachen 9 Ca 5051/06 abgeändert: .

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.04.2007, 9 Ca 5051/06, zu verurteilen, den Arbeitsvertrag des Klägers mit Wirkung zum 01.12.2006 von einer derzeitigen Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle umzuwandeln, und zwar mit der Maßgabe, dass die Mindestarbeitszeit des Klägers mindestens 170 Stunden beträgt;.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Die Vertragsänderung ist auch rückwirkend zulässig (BAG vom 23.01.2007, 9 AZR 393/06; BAG vom 24.09.2003, 5 AZR 282/02; BAG vom 09.11.2006, 2 AZR 509/05).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Die Vertragsänderung ist auch rückwirkend zulässig (BAG vom 23.01.2007, 9 AZR 393/06; BAG vom 24.09.2003, 5 AZR 282/02; BAG vom 09.11.2006, 2 AZR 509/05).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Die Vertragsänderung ist auch rückwirkend zulässig (BAG vom 23.01.2007, 9 AZR 393/06; BAG vom 24.09.2003, 5 AZR 282/02; BAG vom 09.11.2006, 2 AZR 509/05).
  • LAG Köln, 05.02.2009 - 7 Sa 1088/08

    Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen; Arbeitszeiterhöhung;

    Nach der zutreffenden und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber, der mit dem Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Aufstockung seines Arbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis konfrontiert wird, diesem nämlich nicht entgegenhalten, er wolle grundsätzlich nur Teilzeitbeschäftigte unter Vertrag nehmen, es sei denn, der Arbeitgeber könnte hierfür arbeitsplatzbezogene Gründe anführen (BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 8/06; BAG v. 13.02.2007, 9 AZR 575/05; LAG Köln v. 02.04.2008, 7 Sa 864/07).
  • LAG Thüringen, 27.01.2011 - 3 Sa 282/10

    Befristeter Teilzeiteinsatz von Lehrkräften im Rahmen des Thüringer

    Die nach § 242 ZPO vorgenommne Einzelfallwürdigung des Landesarbeitsgerichts Köln mag in seinem Entscheidungssachverhalt die Treuwidrigkeit des dortigen Arbeitgeberverhaltens begründen (LAG Köln 02.04.2008 - 7 Sa 864/07 - Juris).
  • LAG Thüringen, 10.05.2011 - 7 Sa 369/09

    Planmäßige Mehrarbeit durch formularmäßig befristete Anhebung der Arbeitszeit im

    Die Nichtwiederbesetzung dieser Stelle bei gleichzeitiger planmäßiger Mehrarbeit ist keine unzulässige Umgehung des § 9 TzBfG, wie die Berufung unter Anziehung der Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 02.04.2008, 7 Sa 864/07, juris) meint.
  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Kann nämlich ein Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen einer Vollzeitkraft nach § 8 TzBfG bzw. eine beantragte Aufstockung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft nach § 9 TzBfG nicht ohne weiteres mit der pauschalen Begründung ablehnen, dass er nach seinem organisatorischem Konzept nur Teilzeitkräfte bzw. nur Vollzeitkräfte beschäftigen wolle (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 zum § 9 TzBFG und BAG, Urt. v. 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06, NJW 2007, 3661; LAG Köln, Urt. v. 02.04.2008 - 7 Sa 864/07, NZA-RR 2009, 66 zu § 8 TzBfG), so muss dies erst Recht dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs auf Aufstockung bzw. Verringerung der Arbeitszeit mit einer arbeitszeitorganisatorischer Begründung pauschal ablehnt, sondern eine bereits bestehende Rechtsposition des Arbeitnehmers durch den Ausspruch eine Beendigungskündigung beseitigen will, obwohl auch eine Änderungskündigung möglich wäre.
  • LAG Köln, 29.07.2009 - 8 Sa 184/09

    Systemgastronomie, überwiegende Tätigkeit im Rotationsprinzip

    Das LAG Köln hat die Beklagte am 02.04.2008 - 7 Sa 864/07 - rechtskräftig verurteilt, den Arbeitsvertrag des Klägers mit Wirkung zum 01.12.2006 von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle umzuwandeln, und zwar mit der Maßgabe, dass die Mindestarbeitszeit des Klägers monatlich 170 Stunden betrage.
  • ArbG Passau, 14.01.2010 - 2 Ca 616/09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung der

    Auch dann, wenn diese Struktur als ein Organisationskonzept des Arbeitgebers angesehen werden sollte, auf das sich die Beklagte beruft, müsste allerdings davon ausgegangen werden, dass es lediglich als vorgeschoben anzusehen ist (vgl. hierzu in einer ähnlichen Konstellation LAG Köln, Urteil vom 02.04.2008, 7 Sa 864/07, NZA - RR 2009, S. 66).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8241
LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,8241)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,8241)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 7 Sa 864/07 (https://dejure.org/2008,8241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Haftung des Konkursverwalters als Betriebsveräußerer für Ansprüche auf eine Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a Abs. 2 BGB; § 767 BGB; § 4 TVG
    Haftung eines Konkursverwalters als Betriebsveräußerers für Ansprüche auf eine Jahressonderzahlung; Erstrecken der Nachwirkung eines Tarifvertrages auf erst im Nachwirkungszeitraum in ein Arbeitsverhältnis eingetretene Arbeitnehmer; Abänderung einer vor Eröffnung des ...

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Konkursverwalters als Betriebsveräußerers für Ansprüche auf eine Jahressonderzahlung; Erstrecken der Nachwirkung eines Tarifvertrages auf erst im Nachwirkungszeitraum in ein Arbeitsverhältnis eingetretene Arbeitnehmer; Abänderung einer vor Eröffnung des ...

  • Judicialis

    TVG § 4; ; BGB § 613a Abs. 2; ; BGB § 767

  • rechtsportal.de

    Jahressonderzahlung bei Insolvenz und Betriebsübergang - keine Nachwirkung des Tarifvertrages auf erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse - keine Abänderung betrieblicher Übung durch Kürzung der Sonderzahlung - Haftung des Betriebsveräußerers bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann mithin nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 242 BGB betriebliche Übung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden, wenn der Arbeitgeber beispielsweise erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht", und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Erforderlich ist, dass sich die angetragenen Veränderungen unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis auswirken und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, AP Nr. 70 zu § 142 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Konkursverwalter eine Masseverbindlichkeit begründet, bei deren Begründung er erkennen kann, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen wird (BAG vom 01.06.2006, 6 AZR 59/06, AP Nr. 2 zu § 61 InsO).

    Denn die Verpflichtung zur Erfüllung der im Streit stehenden Ansprüche auf Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung ergibt sich nicht aus der Konkursordnung, sondern unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag (vgl. hierzu BAG vom 01.06.2006, a.a.O., Randziffer 22).

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, AP BetrVG § 77 Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, a.a.O.).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, AP BetrVG § 77 Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, a.a.O.).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG vom 30.05.2006, 1 AZR 111/05, a.a.O.).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Dies beruht darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).

    Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG vom 19.06.2001, 1 AZR 598/00, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67) oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG vom 28.06.2006, 10 AZR 385/05, AP BGB § 242 Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 18.04.2007, 4 AZR 653/05, AP Nr. 54 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), von der abzuweichen kein Anlass besteht, ist unter betrieblicher Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden soll.
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07
    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend gemäß § 151 BGB angenommen wird, erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG vom 16.06.2004, 4 AZR 417/03; BAG vom 26.05.1993, 4 AZR 130/93, BAGE 73, 191, 197; BAG vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05, AP BGB § 667 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 1; BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283, 287).
  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 559/06

    Insolvenzrecht - Haftung des Insolvenzverwalters

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

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